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Notwendig

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind für eine Vielzahl von Verträgen (mind. 3) vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages vorgibt. Gegenüber Endverbrauchern genügt die einmalige Verwendung, soweit diese auf Grund der Vorformulierung auf ihren Inhalt keinen Einfluss nehmen können. Wichtiges Merkmal der AGB ist, dass sie vom Verwender einseitig in den Vertrag eingebracht werden. Die Vertragsbedingungen werden damit also nicht zwischen den Vertragspartnern individuell ausgehandelt. Nach einem Urteil des BGH genügt es nicht, wenn der Verwender der AGB dem Vertragspartner die Unterzeichnung „freistellt“, es ist erforderlich, dass der Vertragspartner den Sinn erfasst und die tatsächliche Möglichkeit hat, den Inhalt der Vertragsbedingungen zu beeinflussen.

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1 Antworten - 6 Zugriffe 03.April 2025
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